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Der Krieg Reich gegen Arm!

BundesverfassungsgerichtDie Musikmafia schanzt sich Vergütungen Dritter zu, ohne einen Rechtsanspruch hierauf zu haben. Uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn ist ein Schaden von ca. 300.000, — € über die seit 43 Jahren vorenthaltenen Vergütungen entstanden!

Das uns Vergütungen aus den Zweitverwertungs-rechten seit über 40-zig Jahren zu der öffentlichen Intonierung des Lieder Heja BVB“ u.a. im Dortmunder Stadion vor 81.000 Fans zustanden, ist nicht mehr streitig, weil zu allen Zeiten dies zumutbar, angemessen und zu den Verhältnissen nach, gegeben war, diese Intonierung des Liedes individuell zu erfassen und an uns zu vergüten und nicht pauschal denen aus dem mafiosenhaften Mainstream errungenen Minutenwerten zuzuschlagen. Die Musikmafia entzieht denen, die auf alternativen Medien und Branchen ihre Erfolge feiern, ihre ihnen zustehenden Zweitverwertungsrechte angeblich nach Recht und Gesetz. Das Gericht hat trotzdem nie Zweifel am möglichen Erfolg unserer Klage gehegt Trotz das Gericht alles unternimmt, uns unseren Rechtsweg zu verbauen unter dem gesichtswahrenden Gründen, weil das Musikbusiness nach der Politik das dreckigste Geschäft ist. Hier regieren Klüngel, Popularität, Geld und Einflussnahme. Die stecken alle unter einer Decke selbst die Justiz ist hierin involviert.

karlheinz-bandosz-heja-bvb-1977Der BVB ist ein weltweit bekannter spitzen Fußballverein. Die informelle Vereinshymne „Heja BVB“ hat einen hohen öffentlichen Stellenwert. Zu jedem Heimspiel wird das Lied zweimal intoniert. Die Playliste kann man sich bei Wikipedia anschauen. Der BVB zahlt/zahlte über 10.000, — € pro Heimspiel an die GEMA, wovon über 2.000, — € der GVL zufließen/flossen. Mithin war der Erfolg des Liedes bekannt, wie alle die im Stadion ca. 10 intonierten immer wiederkehrenden Lieder. Der Erfolg des Liedes hat den gleichen Rang, wie ein Charts-Titel, bzw. handelt es sich hier um ein Evergreen seit 43 Jahren. Das Lied wirkt über Generationen und wird von Millionen Fußballfans mitgesungen. Und bloß, weil es nicht im Mainstream zuhause ist, kann man diesem Liede nicht seiner Zweitverwertungsrechte berauben. Der Song „Heja BVB“ mag im Genre nicht der Popularmusik zusprechen und nur einen relativ zum Millionenheer einer Mainstream-Produktionen keine Klientel von Fußballfans ansprechen und nicht in voller Breite dem überregionalen Mainstream zugetan sein, aber in seiner Nische hat dieses Lied einen großen nicht zu vernachlässigen langandauernden Erfolg zu verbuchen, der dem im Mainstream erzielten Erfolgen nicht nachhängt und nicht im Gerne derer liegt, die sich über die Pauschalabgeltungen diese unsere Vergütungen über 43 Jahre einverleibt haben.

Vereinslieder

Das offizielle Vereinslied von Borussia Dortmund trägt den Titel „Wir halten fest und treu zusammen“ und wurde 1934 anlässlich der Feier des 25-jährigen Vereinsjubiläums gedichtet. Als Melodie wurde der „Kaisermarsch“ von Georg Kunoth aus dem Jahr 1892 verwendet. Der Text stammt von Heinrich Kersten, der mehrere Jahre lang Geschäftsführer des Vereins war. Das Lied besteht im Original aus vier Strophen, von denen üblicherweise nur die ersten beiden mit dem Refrain gesungen werden. Angehängt wird Aber eins, aber eins, das bleibt besteh’n: Borussia Dortmund wird nie untergeh’n!

Da im Refrain die Worte Ball Heil Hurra, Borussia auftauchen, die an den nationalsozialistischen Gruß Sieg Heil erinnerten, hatte die frühere Clubführung um Gerd Niebaum diese Passage durch die Worte Hipp Hipp Hurra, Borussia ersetzen lassen und zwei neue Strophen integriert. In der Mitgliederversammlung 2005 schließlich wurde die alte Version auf Antrag der Fanabteilung wieder zum offiziellen Vereinslied erklärt. In den Jahren 2004 und 2005, als Borussia Dortmund seine schwere Finanzkrise durchmachte, wurde das Lied bei einigen Heimspielen in der neunten Spielminute kurz angespielt und im Stadion während des Spiels von den Fans bis zur letzten Zeile gesungen.

Karl-Heinz-Bandosz_Heja-BVB_1-403x400Populärer und deutlich bekannter als „Wir halten fest und treu zusammen“ ist das Lied „Heja BVB“ (von Karl-Heinz Bandosz gesungen) aus dem Jahr 1977. Es wird direkt vor dem Beginn eines jeden Heimspiels intoniert und von vielen für das Vereinslied gehalten. Daneben existieren eine Reihe anderer Fanlieder, darunter etwa „Borussia“, „Olé, jetzt kommt der BVB“ (wird als Torhymne im Stadion gespielt), „Leuchte auf, Borussia“, „Am Borsigplatz geboren“ oder „You’ll Never Walk Alone“ und der Triumphmarsch aus Aida (wird zum Einlauf der Spieler zum Aufwärmen auf den Platz gespielt), die ebenfalls von verschiedenen Künstlern interpretiert worden sind und regelmäßig im Stadion gespielt werden.

1996 wurde eine von Karel Gott und Norbert Dickel eingespielte Version der Filmmusik zu Biene Maja unter dem Titel Schwarzgelb-Wie Biene Maja auf die Borussen gemünzt.

Im Jahre 2009 komponierte Dieter Falk die Jubiläumshymne „Schon seit 100 Jahren“, die sich Anfang 2010 in der Interpretation des BVB-Jahrhundertchors bis auf Platz 80 der deutschen Charts platzierte. Die im Zuge der Meisterschaft 2011 von der Band Krypteria aufgenommene Meister-Hymne „Unser Stolz Borussia“ erreichte mit Platz 6 als erste Vereinshymne überhaupt eine einstellige Platzierung in den deutschen Charts.

Am 14. April 2012 hatte Fangesänge Premiere, eine Produktion der Oper Dortmund als Kooperation zwischen den Kulturbetrieben der Stadt Dortmund mit privatwirtschaftlichen Förderern und dem Verein BVB 09. In Fangesänge werden die verschiedenen Aspekte des Fußball-Kults beleuchtet, Kommerz, Personenkult und quasireligiöse Betrachtung des Geschehens auf dem Platz auf einer bühnenbildnerischen Interpretation der berühmten Dortmunder Südtribüne. Neben professionellen Schauspielern und Sängern sind hier auch eigens gecastete Fans des BVB im Chor der Fans vertreten, die dem Geschehen auf der Opernbühne einen realistischen Hintergrund geben. Der Pathos der Oper findet hier seine Entsprechung im emotional geladenen Feld des Fanblocks.

Der WDR hat am 24. August 2015 unter dem Titel „Kurvenklänge“ Fan-Gesänge von Bundesligavereinen aus NRW gemeinsam mit dem Rundfunkorchester des WDR neu arrangiert und veröffentlicht. Auch die BVB-Hymne „Am Borsigplatz geboren“ des Dortmunder Metzgers und BVB-Vorsängers Andy Schade wurde neu mit dem Rundfunkorchester eingespielt. In dem Video ist Stadionsprecher Norbert Dickel mit einem Solopart dabei.

Es muss schon befremden, dass die GVL hier nicht individuell die öffentliche Intonierung des Liedes „Heja BVB“ verlangte. Es muss immer dort, wo dies angemessen und verhältnismäßig möglich ist, diese individuellen Vergütungen dort sicherstellen, wo sie nach Recht und Gesetz zu erfassen und zu vergüten sind, und sie waren immer zumutbar zu BVB (2)erfassen und zu vergüten. Eine einfache Papierliste hätte gereicht. Die GVL hat in Treue und Glauben, die Zweitverwertungsrechte regional, überregional und länderübergreifend, soweit dies gegeben ist, den Berechtigten sicherzustellen. Der Berechtigte muss gerade nicht die GVL anweisen, wo die Verwertungsrechte abzufordern sind. Dies ist die Aufgabe der Gremien und der Geschäftsführung der GVL aufgegeben, dafür zu sorgen, dass den Berechtigten, die von ihnen generierten, diese ihnen zustehenden intonierten Werke dort zugesprochen werden, wo dies möglich ist bzw. möglich war. Es darf gerade nicht dazu führen, dass sich eine Macht-Klientel innerhalb der GVL sich die ihnen begünstigenden Verteilungsregeln zuspielen und die ihnen nicht zustehenden Vergütungen anderer unterm Nagel reißen.

Sehen wir einmal davon ab, ob dies so hätte sein müssen, weil in der Regel den anderen Berechtigten zu den in Stadien intonierten Lieder über die Pauschale ihre Vergütungen hierzu zuflossen, so hätte nach dem der GVL unser Sonderstatus ersichtlich war, dass die Pauschalabgeltung hier rechtswidrig sei, hierauf reagieren müssen, weil die Gremien und die Geschäftsleitung ihren Richtlinien zuwiderlaufende Pauschalabgeltung hätten bereinigen und beseitigen und den hieraus erfolgten Schaden beheben müssen, will man hier nicht strafrechtliche Absichten unterstellen. Mit keinem Recht kann der Staat, die Justiz, dieses Regelwerk gutheißen. Die Pauschalabgeltung darf nur dort greifen, wo eine individuelle Erfassung der intonierten Lieder unangemessen,  oder/und unverhältnismäßig oder, wie bei Leertonträger usw., wie eine individuelle Erfassung nicht möglich ist. Der BVB war zu aller Zeit im Stande die intonierten Lieder individuell zu erfassen und der GEMA wie der GVL zu übermitteln. Wobei die GEMA selbst die Werke der Urheber mit Titel, Künstler, IMAGE008Verlag, Label, Musikfirma u. mehr erfasst. Wieso wurden früher von der GVL nur die Sendeminuten aus dem Mainstream zum Label angezeigt, wo doch die GEMA über viel umfangreichere Datensätze verfügte, die eine genauere Zuordnung gewährleistet hätten. Die Vereinshymne wurde von Reiner Hömig komponiert, getextet im eigenen Verlag der GEMA gemeldet, und produziert.

Es wurde auch zu der Delegiertenwahl mehrfach von den zur Wahl stehenden Delegierten darauf hingewiesen, dass allein die Bezugnahme des von dem Major beherrschten Mainstreams (ZDF und ARD) die dort zu den Sendungen intonierten Liedern als Grundlage zu den Verteilungsplänen herangezogen werden, nicht transparent, faire, angemessen und auch nicht verhältnismäßig sei, wenn die angefallenen Zweitverwertungsrechte so erfasst werden. Es ist auch kein technischer nicht vertretbarer Aufwand, die Intonierung der Lieder in den Stadien zu erfassen. Diese Form ist einseitig, stärkt die Marktmächtigen und ist geschäfts- wie wettbewerbsschädigend. Wie hier zu erkennen ist, gibt es auch Musikproduzenten, kleine Label und Musikfirmen, die gerade jenseits des gleichgeschalteten korrumpierten Mainstreams von ARD, ZDF, RTL gleich des Bertelsmann Konzerns, Familie Mohn, ihre Erfolge in Stadien haben, die jenseits des Mainstreams Erfolge erzielen, die sich aber die Charts-Titeln und die Musikmafia zugeschanzt haben, und damit die konkurrierenden in der Peripherie angesiedelten Musikproduzenten klein halten konnten. Ihre Erfolge wurden einfach ignoriert, um die Einschaltquoten der durch den Mainstream geschaffenen Stars der Musikszene von ZDF, ARD, RTL usw. und der Zeitungs- und Presseauflagen zuHelmut-und-Manfred (1) frönen. Es findet eine Fixierung statt. Alle Medien stürzen sich auf den Einschaltquoten fördernden populären Gegenstand, wie Sport, vorwiegend Fußball, Politik und Wirtschaft, der die Wahrheit, viel wichtigere Fakten, Ereignisse und häufig die Tatsachen, verdreht, leugnet oder vernachlässigt. Diese Informationslücken sollten gerade  die „gebühren-finanzierten“ öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten füllen, aber die hängen voll mit in dem Sumpf der Verarschung der Bürger. Eventmanager sind die Strippenzieher, die die zusammenbringen, die die Strippen ziehen und Stars schaffen. Wahlen sind ein Klamauk! Der Kuchen der Macht ist längst fest verschnürt in den Händen der etablierten Parteien durch Meinungs- und Stimmungsmache.

Die Musikmafia, wie die Politik, bleibt unter sich und seinesgleichen und setzt staatskonform selektiv den Musikstil fest und macht die zu Stars, die im Konsens dieser Doktrin das Opiat der Volksverneblung mittragen. Die, wie Xavier Naidoo, Manfred Wehrhahn u. v. andere, die man auch Nazis und Verschwörungstheoretiker nennt, werden denunziert, ausgeschlossen und politisch und wirtschaftlich verfolgt und geschädigt. Dieses kriminelle Pack, die etablierten Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wählt das Volk auch noch. Die Elite hat sich die Macht und den Politik- und Wirtschaft Apparat unter den Nagel gerissen und missbraucht das Volk, das nach Strich und Faden verarscht, belogen und betrogen wird. Ja, das Drama ist, dass das Volk den propagandistischen gelogenen Ammenmärchen in Leuchtreklame gleichgestalteter Medien diese Lügen abnimmt. Das Volk wurde verblödet und verdummt.

Deutsc11477298-2134526333739738hland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat mehr. Demokratie, gibt es auch keine mehr. Bei Facebook wird man ohne Rechtsmittel und Anhörung in Zustimmung der kriminellen deutschen Justiz zur freien Meinungs-Äußerung gesperrt und denunziert, man leugne den Holocaust. Deutschland darf man getrost mit Nordkorea, Russland und China gleichstellen, wenn diese Länder nicht auch gerade dazu erhalten müssen, dass Deutschland sich als Demokratie verkaufen will, eben diesen vorgenannten Ländern diese Handlungen rein deswegen anhängt, um sich als den Guten und die anderen als die Bösen darstellen zu können. Unsere Demokratie ist eine Vatermorgana! Es handelt sich um eine Lichtgestalt, hinter der gerade das Unrecht gedeiht.

Die GVL hätte, wenn es ihr nur durchgegangen wäre, diese Rechte individuell zu erfassen, sofort einen Schadensersatz anbieten müssen, wenn die GVL wirklich faire und unparteiisch in Treue und Glauben handeln würde. Nein, die GVL nutzt unsere durch sie mit erzeugte Mittellosigkeit, um uns in kostenintensiven Prozessen zu verwickeln, um uns den Rechtsweg zu verbauen. Die GVL meint, wir könnten die finanziellen Aufwendungen für einen Prozess nicht Stämmen oder in der Erkenntnis, dass wir kein Rechtsstaat mehr seien und der GVL immer ihre betrügerischen Machenschaften vergoldetet würden, also zu ihren Gunsten entschieden würde, dass wir Abstand von einem Prozess nähmen, um uns weiterhin unsere Vergütungen uns vorzuenthalten. Die GVL legt so weit selbst Zeugnis ab, dass es ihr darum geht, uns weiterhin zu schädigen. Ich unterstelle hier strafrechtliche Absichten. Ich werde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der GVL, auch wenn dies in einem kriminellen System unsinnig erscheint, wie Klage, einlegen. Mit jedem Urteil, Beschluss usw. gibt sich das Rechtssystem selbst Beleg, dass wir kein rechtstaatliches System mehr haben. Wie gesagt, würde, wie das Gericht gesichtswahrend bereits anklingen ließ, es sich hier rein um einen Sonderstatus zur Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion handeln würde, was bisher nicht erkannt und berücksichtigt wurde, da ansonsten keine anderen dort intonierten öffentlich wiedergegeben Lieder benachteiligt sind, würde man unbürokratisch und faire den uns entstandenen Schaden von mehr als 250.000, — € und die entstandenen Anwaltskosten zugestehen und in Zukunft dafür sorgen, dass uns die uns zustehenden Vergütungen uns zufließen und nicht den Marktmächtigen mithin  Unberechtigten. Aber daran scheint die GVL kein Interesse zu haben. Die GVL wird/wurde in ihren Gremien und Verteilungs-Plänen von den Mitgliedern des Bundesverbandes Musikindustrie dominiert. Die GVL will sich so einen kritischen unliebsamen Musikproduzenten vom Hals halten. Ich rufe den neuen Gesellschafter VUT auf, sich für eine gerechte Verteilung der Vergütungen einzusetzen.

Ich fordere die Aufsichtsorgane auf, sofort dieses unsagbar Unrecht zu beheben:

Geschäftsführer der GVL: Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers

Aufsichtsbehörde: Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstr. 12, 80331 München

Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

 

Manfred Wehrhahn

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