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Die GVL und ihre Sendeminutenerfassung!

Wer_ist_Deutscher_Meister_01Radar Music Gregor Arz hat unter der damaligen Firmierung NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn im Management von Herbert Zimmermann den Song „Heja BVB“, der zur Vereinshymne des BVBs mutierte, 1977 als Vinyl-Single rausgebracht! Der Titel wurde ein Vereinshit, den man als Evergreen bezeichnen könnte und bis heute teilweise mehrfach zu einem Spiel im Stadion eingesetzt wird!

Muss man mit der GVL um seine Sendeminuten feilschen? Wir erwarten eine genaue Sendeminutenaufstellung zum Titel „Heja BVB“ zur öffentlichen Wiedergabe im Stadion Signal Iduna Park und womöglich anderen Örtlichkeiten!

Wir haben einen Hit, wobei seit 42 Jahren der geldwerte Erfolg unterm Tisch fällt! Die Musikmafia hat es so forciert, dass sie die minderen Erfolge jenseits der Musikcharts der alternativen Medien sich zuschreibt, in dem diese dort öffentlichen Sendeeinsätze von Musiktiteln als geringfügig und wertlos deklariert wurden. Eine Playliste musste von zum Beispiel Internetradios, zu Sportveranstaltungen usw. nicht erstellt werden, da nur wenige Zuhörer das Medium quotierten oder wenn das Hauptmerk keine musikalische Veranstaltung darstellt, aber das gerade zu einem Fußballspiel fokussiert eine Vereinshymne häufig zum Einsatz kommt und hier bis zu 80.000 Personen den Song erreicht, wurde nicht berücksichtigt. Die hier pauschal anfallenden GEMA- und GVL-Lizenzen wurden den in den Mainstreammedien (ARD und ZDF, RTL – Bertelsmann Konzern usw.) der Branche beherrschenden Begünstigten zugerechnet! So wird den am Rande Handelnden in der Musikbranche der oft geringe Erfolg entzogen. Die zarte Pflanze wird vor sie zu stark wird, zertreten, da sie als bedeutungslos deklariert wird. In dieser Form wurde der Hit „Heja BVB“, da er eben nicht in den Mainstreammedien eingesetzt wurde, sondern hauptsächlich im Stadion zum Einsatz kam, seiner Rechte und seiner Wertschätzung beraubt und Gregor Arz und vornehmlich Manfred Wehrhahn um die geldwerten Leistungen betrogen!

Die GVL handelt für ihre Mitglieder treuhänderisch! Wurden unsere öffentlichen Wiedergaben zu den Zweitverwertungsrechten veruntreut?

Eigentlich erhält das Label Comet Records zu den Zweitverwertungsrechten für die öffentliche Wiedergabe Entgelte pro eingesetzter Minute. Die Entgelte zu den Zweiverwertungsrechten der öffentlichen Wiedergabe wurden uns aber für den gesamten Zeitraum von der GVL vorenthalten, da sie mal eben in den Topf der pauschalen Zugänge sich uns entzogen! Der BVB zahlt und zahlte für jedes Heimspiel ca. 10.000, — €, wenn über die Jahre auch womöglich geringere Gebühren an die GEMA fällig waren wovon 20% an GLV-Lizenzen für die eingesetzten Titel anfielen, so ist der finanzielle Schaden immens. Es fielen ca. 2.000, — € pro Heimspiel rein für die zum Einsatz gelangten Musiktitel an GVL-Lizenzen an. Es kommen, weil es sich hier um ein Fußballspiel handelt und nicht um eine Musikveranstaltung, nur wenige Titel zu den ca. 20 Heimspielen im Jahr zum Einsatz und vornehmlich der Titel von Radar Music „Heja BVB“, den Millionen nachsingen können, zu gehört bekamen!

Nehmen wir zur Kenntnis, dass die Musikeinsätze im Stadion pauschalisiert abgegolten wurden. Eine Rückverfolgung, welcher Titel, wie lange und wann, wie oft zum Einsatz kam, kann im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei bestimmt werden. Wir können allerdings nachweisen, dass der Titel „Heja BVB“ zu jedem Heimspiel zum Einsatz kam. Soweit stehen uns die gesamten vom BVB geleisteten GVL-Lizenzen zu. Man kann uns auch nicht den Minutenwert zusprechen, weil der Nachweis wegen des Mangels vorzulegender Playlisten fehlt. Im Streitfall müssen nachweislich weitere Ansprüche Dritter gelten gemacht werden, um unseren Prozentsatz an der Pauschale zu ermitteln. Der Schaden liegt zwischen 200.000,– und 400.000,– €!

Wir gehen davon aus, dass nach der Veruntreuung nun der Betrug erfolgt,  in dem unser Erfolg klein gerechnet wird! Wir warten ab. Sollte es so kommen, werden wir gegen die Geschäftsleitung der GVL Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin einreichen.

Es hätten wenigsten 500,– € pro Heimspiel aus den Zweitverwertungsrechten an Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn ausgeschüttet werden müssen

Bis heute sahen Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, die Herausgeber des Tonträgers, wie der Produzent, Texter und Komponist des Liedes, Reiner Hömig, keinen einzigen Cent! Gehen wir einmal davon aus, dass nicht 500,– € pro Heimspiel usw. uns zustünden, sondern nur 200,– €, was aber mehr als unwahrscheinlich aber auch wegen der früheren geringen Gebühren möglich erscheint, so wären dies 4.000, — € jährlich. Über 42 Jahre macht dies 168.000, — € hinzu kommen Zins und Zineszins! Ja, wir fischen im Trüben, weil sich die Fakten und Daten in der Pauschalität verwischen! Den Vergleich, an uns 50.000, — € als Schadensersatz für den entgangenen Schaden zu leisten, den wir der GVL in Unwissenheit über die tatsächliche Schadenshöhe gemacht haben, nehmen wir hiermit zurück! Wir warten auf das Schreiben von der GVL, das uns für diese Woche anvisiert wurde.

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