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Gerichtstermin verzögern bis der Kläger tot ist!

Die Klage aus dem Jahre 2021 gegen die GVL in Berlin vor dem Landgericht Berlin wegen Unterschlagung zu Verwertungsrechten bzw. deren Vergütungen war Gerichtstermin auf den 07.10.2022 festgelegt worden. Nun wurde der Termin aus dienstlichen Gründen wegen vorrangigen zu entscheidenden Eilverfahren dieser Termin aufgehoben und neu terminiert auf den 30.06.2023 also wegen kurzfristig zu entscheidender und gängiger zur täglichen Praxis gehörende Eilverfahren um über 8 Monate dem Rechtssystem entzogen. Diese erstinstanzliche anberaumte Terminierung von über 2 Jahren ist unangemessen und unverhältnismäßig. Es kommt den Entzug auf rechtliches Gehör gleich. Das Verfahren ist politisch motiviert und basiert auf Rechtsbeugung, Willkür und Schikane.

Deutschland ist ein hochgradig krimineller Staat, seine Politik vielfach kriminell und die Medien fast alle gleichgestaltet, die Gewalten sind aufgehoben und das Musikbusiness hat sich mal eben die gesamten öffentlich intonierten Musiktitel, die nicht im Mainstream intoniert wurde, wie hier in Fußballstadien, über eine pauschale Abgeltung der Verwertungsrechte gegebenen Vergütungen einverleibt, die ihnen überhaupt nicht zustanden und damit den Wettbewerb durch die Musikmafia diesen nicht zugehörigen Musikfirmen, Labels, Verlage usw. geschädigt und vom Markt verdrängt bzw. ausgeschlossen. Und nun in Erkenntnis dessen, wird der Rechtsweg durch die Judikative verbaut.

Die Rechtslage ist und war immer eindeutig! Dort, wo individuell die öffentlich intonierten Musiktitel erfasst werden können, war nach Recht und Gesetz dem BVB zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“ dies zuzumuten und gesetzeswidrig nicht pauschal abzugelten, die wenigen wiederkehrenden Musiktitel im Dortmunder Stadion waren zum Lied „Heja BVB“ seit 1977 individuell zu erfassen und individuell zu vergüten. Die pauschale Abgeltung legt nicht fest, wie viele Musiktitel öffentlich intoniert werden können bzw. dürfen -wohl unbegrenzt. Es geht um die Fan- oder Hörerschar und darum, ob die individuelle Datenerfassung und damit die individuelle Vergütung für die intonierten Musiktitel zumutbar und im Aufwand gerechtfertigt ist. Dies war hier immer möglich und gar rechtlich zu verlangen. Die pauschale Vergütung ohne Festlegung der Menge eingesetzter Musiktitel, und hier wiederkehrende über 40-zig Jahren, ist in der Vergütungshöhe unangemessen und unverhältnismäßig hoch, da die individuelle Datenerfassung der ca. 10 eingesetzten Musiktitel im Dortmunder Stadion gering ist, und behandelt den Veranstalter ungleich gegenüber derer, die individuell die einzelnen intonierten Musiktitel erfassen und vergüten. Es handelt sich hier um eine Straftat des vorsätzlichen Betruges von über 200.000,– € und einer ungerechtfertigten Bereicherung. Es ist umso bedauerlicher, wie der BVB, der Nutznießer  und Verwerter dieses Liedes, nicht für uns Partei ergreift.

Das Gericht ist parteiisch, was schon zum vorherigen Entscheid zur Prozesskostenhilfe vorlag und ersichtlich war. Es liegt hier Willkür und Verweigerung rechtlichen Gehörs vor. Die Gerichtstermine müssen zeitnah gewährt werden. Es müssten eigentlich auch alle weiteren dem Gericht vorliegende terminierten ordentlichen Gerichtsverfahren und folgende von der Kammer umgeladen worden sein. Dies wird bezweifelt, da die Umladung von über 8 Monaten wegen kurzfristig zu entscheidende Eilverfahren nicht nachvollziehbar ist.

Mit der vorab geschilderten Selektion durch Klüngel, Beziehungen und Popularität der Stars, der Sender und Sendungen, aber auch durch Unternehmenskonstruktionen, so dass es ihre dominierenden Sendungen und Macht-Ressourcen sind, die zwangsgebühren finanziert oder durch Werbung beeinflusst werden und eine hoher manipulierte Hörerschar erreichen, die nur im Mainstream ins Besondere bei den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten die intonierten Musiktiteln fördern, die ihre Vergütungen aus den Verwertungsrechten erhalten und die in der Peripherie angesiedelten kleineren Radiosender, Internetradios und kleineren TV-Sendern dort intonierten Musiktitel, die häufig überhaupt nicht das intonieren, was der Mainstream intoniert, also nicht deren Genre und nicht deren Repertoire einsetzen, sondern alternative Genres bedienen, werden pauschal abgegolten und diese Pauschalwerte fließen denen im Mainstream generierten Musiktiteleinsätzen bzw. Unberechtigten aus dem Mainstream zu. Dies belegt eine Einflussnahme auf den Musikmarkt bzw. Musikgenre und entwertet die alternativen Musikproduktionen, wie kleine Labels, ihren möglichen Erfolg. Musiktitel müssen Staatskonform ausgerichtet sein, um ihren künstlerischen Verwertungswert zu erhalten.

Der Hauptkläger, Manfred Wehrhahn, ist 74 Jahre alt und das Gericht spekuliert wohl eher damit, dass die Umladung in diesem Alter sein ableben bedingen könnte. Nun, er ist nicht geimpft und somit dem Risiko an den wohl möglichen Nebenwirkungen der Impfung ableben kann und hat sich leicht erkrankt an Corona selbst immunisiert. Und wenn zum nächsten Termin der Kläger noch nicht unter der Erde ist, dann wird der Termin nochmals verschoben und/oder im Rechtsmittel wieder um Jahre hinausgezögert.

Hier liegt deutungsfrei eine strafbare Handlung des Betrugs vor!

Beweise:

1. Der BVB hat zur öffentlichen Intonierung des Liedes „Heja BVB“ zwar über die Pauschale die eigentlich uns zu stehenden Vergütungen entrichtet. Mithin fielen Vergütungen zu den Zweiverwertungsrechten an.

2. Dem BVB war wegen der geringen von ca. 10 Musiktiteln und vor allem immer wiederkehrenden Vereinshymnen eine individuelle Datenerfassung zumutbar bzw. möglich und dies stand nie im Ungleichgewicht von Aufwand zur Vergütung. Der BVB zahlte gegenwärtig ca. 12.000,– € pro Heimspiel an die GEMA, davon erhält die GVL 20% für die etwa 10 intonierten Musiktiteln, wenn sie alle überhaupt GEMA und GVL berechtigt waren bzw. sind,

3. Die intonierten Musiktitel im Dortmunder Stadion waren fast ausmaßlos nicht das Genre und nicht das Repertoire derer, die über die Pauschale die Vergütungen erhielten.

Mithin haben sich die Gremien der GVL Vergütungen über die Verteilungspläne zugeschanzt, die ihnen nie und nimmer zugestanden haben. Das haben sie wissen müssen. Hier wurde vorsätzlich und wider dem Recht eine individuelle eigentlich zwingendgebotene Datenerfassung und Vergütung zu deren Marktmachtstellung unter Betrug genutzt zum Schaden kleinerer Labels vollzogen.

Pauschalabgeltungen sind dort zu rechtfertigen, wo die Kosten und der Aufwand zur individuellen Datenerfassung die Vergütungen hierfür nicht decken, wie kleine Internetradios, kleine Fußballvereine und Thekenmannschaften ober einfach unmöglich ist, wie z. B. bei Leertonträgern usw. mit einem hohen Repertoire! Der BVB ist der Welt 5 größte Fußballverein mit einem Fassungsvermögen von 81.000 Fans und angeschlossen ein eigner Radiosender. Das Lied „Heja BVB“ wird pro Heimspiel zweimal intoniert. Hier war zu der Vereinshymne seit über 40-zig Jahren der Verwertung die individuelle Datenerfassung zwingend geboten, zu verlangen und selbst dem Recht nach zu gewähren gewesen.

In diesen netzübergreifenden Machenschaften zwischen Politik, den Mainstream und der Musikmafia einerseits ist aber auch andererseits die Judikative mit involviert.

Deutschland für alle Blindgänger, die der propagandistischen Infiltration der Öffentlich-Rechtlichen Sender uniformiert und unkritisch folgen, wie sie Adolf Hitler gefolgt wären, folgen sie wieder Hetze gegen Linke, Rechte, Nazis und Verschwörungstheoretiker, die in der Regel, dass, was man ihnen anheftet, nicht sind, sondern handelt es sich um kritische Bürger, deren Kritik an dieses bisweilen kriminelle System so denunziert und unglaubwürdige entwertet werden soll. Wir sind kein Rechts- und Sozialstaat mehr, wie auch keine Demokratie. Aber ich weiß, dass diese Behauptung von Wahrheit vielfach gescholten wird, weil die Wahrheit nicht geglaubt wird zur schön gefärbten Fassade eines Rechts- und Sozialstaates und man eher der schöngefärbten Lügen anheimfällt.

Manfred Wehrhahn

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