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Ich stelle mich der Wahl als Vertreter der GVL-Berechtigten!

GVL-WahlIch möchte auf diesem Weg die Gründe, warum man mich als Vertreten der GVL-Berechtigten wählen sollte, darlegen.

Manfred Wehrhahn – GVL – Berechtigtenversammlunghttps://bv2021.gvl.de/tontragerhersteller/manfred-wehrhahn/

Bisher wurden nur die vornehmlich im Mainstream, wie ARD; ZDF, RTL usw., angefallenen Sendeminutenwerte des Repertoires vornehmlich des Majors und der Musikcharts erfasst und vergütet. Die in der Peripherie angesiedelten Medien, wie Stadien, wobei die Musiktitel im Genre von Vereinshymnen und vielen Internetradios, überhaupt nicht das Repertoire der Major ist, werden die öffentlich intonierten ca. 10 Musiktitel in Dortmunder-Stadion und anderen Stadien usw. pauschal abgegolten. Diese Pauschalen werden denen zugeschlagen, die in den korrumpierten Medien und Musikcharts erfolgreich rauf und runter ihr Musiktitel runterdudeln lassen konnten. Dies verletzt den Wettbewerb, da den kleinen Labels und Musikfirmen diese geldwerten Rechte vorenthalten werden. Sie werden finanziell und wirtschaftlich geschädigt und um ihre Rechte betrogen.

Nach Recht und Gesetz war immer dort, wo eine individuelle Erfassung angemessen und verhältnismäßig war und den Kostenaufwand nicht entgegenstand, individuelle zu erfassen und zu vergüten und dies zu gewährleisten. Der Aufwand heute ca. 10 immer und früher ehr wenigere wiederkehrende Vereinshymnen zur öffentlichen Intonierung zu erfassen, war zu keiner Zeit unangemessen und unverhältnismäßig gewesen. Der Aufwand einer individuellen Erfassung der intonierten Musiktiteln im Dortmunder Stadion stand nie den Kostenaufwendungen zur Erfassung entgegen. Ein sich selbst organisierender treuhänderischer Verein, der hier überwiegend von Mitgliedern des Bundesverbandes Musikindustrie dominiert wird und deren Interessen folgt, darf deswegen aber nicht Rechtsgrundlagen außeracht lassen bzw. verletzen.

Seit 1977 wird das Lied „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion gar zweimal pro Heimspiel intoniert und es mag auch bei Auswärtsspielen und anderen Ortes eingesetzt werden. Die informelle Vereinshymne des BVBs wird nicht nur generationsübergreifend in seiner Einsatzdauer getragen, sondern greift weltweit. (Konami und EA Electronic Arts Inc.)!

Das NEW BOOLD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn ehemals und heute Gregor Arz und Manfred Wehrhahn haben nie einen einzigen Cent der ihnen zustehenden Vergütungen erhalten! Dies ist ein Skandal und liegt eine Betrugsabsicht nahe.

Manfred Wehrhahn

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Postfach 330361

14173 Berlin

05.06.2021

BV 2021

Sehr geehrter Herr Dr. Gerlach,
sehr geehrter Herr Evers,

die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn legen gegen die GVL-Berechtigten-Wahlen 2021 das zulässige Rechtsmittel ein. Die Wahlen sind zu annullieren.

Gründe:

Die Wahlen gaukeln zwar den zur Wahl Nominierten vor, dass sie durch die 5 Wahlgänge auch als nicht den Major Zugehöriger eine Chance habe als Berechtigten-Vertreter in die Gremien der Selbstverwaltung gewählt werden zu können, aber das trifft überhaupt nicht zu. Die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn wird niemals als Delegierte in Gremien der GVL gewählt werden, weil dies nicht gewollt wird und dies in dieser Form des Wahlvorganges manipulativ forciert werden kann, weil eine wirkliche Opposition und Business-Outsider nicht wirklich in den Gremien gewünscht werden.

Zu allen Wahlgängen entscheiden letztendlich die Majors mit ihren Hunderttausenden von Stimmen, wer in den Wahlgängen als Delegierter hervorgeht und wer nicht. Selbst in den Gruppierungen im Stimmenvolumen unter 500, wobei die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn nur ganze 5 Stimmen hat, bestimmen letztendlich die Majors, wer zum Delegierten und seinen Vertreter gewählt wird. Die Wahlen bestimmen im Ergebnis durchweg die Mitglieder des Bundesverbandes Musikindustrie durch alle Business-Gruppierungen und verweigern so in der Peripherie angesiedelte Labels und kleinen Musikfirmen das Mitspracherecht und die Einflussnahme. Das Sagen haben eindeutig die Majors. Über Jahrzehnte gab es nur zwei Gesellschafter und erst seit wenigen Monaten ist der VUT und BFFS hinzugekommen.

Also, über Jahrzehnte bis heute haben die Majors die Machtbefugnisse über die GVL wahrgenommen und nach ihren Dünken ausgerichtet, was sich auch in den Wahlen der Gremien widerspiegelt.

Diese Macht führte soweit, dass wettbewerbsschädigend und in Rechtsbeugung die heute GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn über 40zig Jahre diesen Zweitverwertungs-Rechte vorenthalten wurden, die nach Recht und Gesetz ihnen zugestanden hätten und zu keiner Zeit im Kostenaufwand unverhältnismäßig und unzumutbar gewesen wäre und auch keine komplexen und unzumutbare formalistische Anforderungen stellte, diese individuell zu erfassen und zu vergüten. Der Schaden, der wegen dieser Verweigerung zur öffentlichen Intonierung des Vereinsliedes von Borussia Dortmund „Heja BVB“ über die Jahre mit Zins und Zinseszins entstand, liegt bei ca. 200.000, — €.

Ich halte dies selbst für eine Straftat des Betruges! Ja, mit Treue und Glauben hat die GVL so ihre Schwierigkeiten. Die GVL hat im Lichte ihres angeblichen sozialen Engagements sich seine Kritiker so vom Hals gehalten.

All dies lassen Fairness und ein gesundes Rechtsempfinden vermissen.

Eigentlich müssten die Gesellschafter der GVL zu ihren Gesellschaftsanteilen, und auch die, die keiner ihrer Gesellschafter zugehören, eigenständig Delegierte aufstellen und dies in Höhe ihres Gesellschaftsanteils diese wählen können ohne die Einflussnahme der Majors.

Manfred Wehrhahn

 

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