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Kein Vergleich mit der GVL

karlheinz-bandosz-heja-bvb-1977Wegen der Um Terminierung des Gerichtsverfahrens vor dem Berliner Landgericht zum 07.10.2022 von über 8 Monate wegen vorrangiger Eilverfahren zum 30.06.2023, in dem in der Sache vorweg ein Vergleich angestrebt werden sollte, habe wir gegenwärtig um die forcierte Verzögerung zu umgehen, einen Vergleich der GVL angeboten. Die Parteien können natürlich ohne Gerichtsbeistand separat einen Vergleich aushandeln.

Um die Sache des vorsätzlichen Betruges und Hinterziehung unserer geldwerten Zweitverwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ zivilrechtlich auszuräumen und nicht auf die unrechtmäßige gewollte Entscheidungsverzögerung abzustellen, haben wir gegenwärtig über unseren Rechtsanwalt mit der GVL über deren Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufgenommen, um anzufragen, ob die GVL überhaupt ein Vergleich anstrebt. Immerhin hat alleine für das Lied „Heja BVB“ die GVL an Unberechtigte über die Jahre über 200.000,– € veruntreut. Es mag sein, dass die pauschalen Vergütungen nicht auf die Menge der intonierten Titel abgestellt, was hier notwendig wäre, da es schon einen finanziellen Unterschied macht zu einer Pauschalvergütung, aber für ca. 10 Musiktitel, die GEMA und GVL vergütungspflichtig sein müssen, bei einer Vergütung von ca. 13.000,– € pro Heimspiel des BVBs, wovon die GVL 20% erhält, sind dies 2.600 €, die sich die im Klüngel-Mainstream einsetzten Musiktitel zugeschanzt haben. Da das Lied „Heja BVB laut des Stadionsprechers, Herr Dickel, zweimal pro Spiel eingesetzt wird und die informelle Vereinshymne wiederspiegelt, wären dies pro Heimspiel 520,– €. Man nehme die Menge der Heimspiele über all die Jahre!

Nein, gegenwärtig bestände GVL-seitig kein Interesse an einem Vergleich. Setzt die GVL auch auf Zeit. Meint die GVL sich einer sicheren Rechtsposition zu befinden. Nun werden wir allerdings zum Gerichtstermin kein Vergleich mehr eingehen. Wir fordern bisweilen das kriminelle Rechtssystem heraus und gehen, wenn nötig, durch die Instanzen! Die Rechtslage ist eindeutig! Der BVB war wegen seiner Popularität und seiner Fangemeinde eigentlich verpflichtet gewesen zu allen Zeiten, seit 1977, individuell die Intonierung im Dortmunder Stadion vorzunehmen. Dies war zumutbar und verhältnismäßig! Das Lied „Heja BVB“ hat einen künstlerisch hohen Stellenwert. Es wird seit über 40-zig Jahren im Dortmunder Stadion als Einlaufhymne intoniert. Kein Hit in den Musikcharts wird in seiner solchen Intonierungshöhe so kontinuierlich und dauerhaft eingesetzt.

Dass die GVL bzw. ihre Gesellschafter und Gremien immer noch nicht einsehen und eine Korrektur vornehmen, lässt erkennen, dass sie vorsätzlich gegen Rechte und ihre Satzung verstoßen haben  bzw. verstoßen, dass sie uns vorsätzlich betrogen haben, ist soweit bewiesen. Jetzt will ich mein Recht per Justiz durchsetzen, mag dies Kosten und Zeitspannen verursachen. Das Gericht muss sich seiner kriminellen Entscheidung selbst entlarven, oder endlich Rechtsprechen. Bin mal gespannt, wie die Justiz das Recht verdreht und beugt, nämlich davon ist auszugehen, um die GVL im Gesellschaftermodus des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. vor einem Skandal bzw. einer Affäre zu bewahren. Das Verfahren ist politisch involviert! Involviert sind das Fußball- und  Musikbusiness,  wie die Politik! 

Dass selbst das Bundesverfassungsgericht nicht unparteiisch und nicht neutral entscheidet sondern im Regierungsmodus, ist durch deren Handhabe zu Verfassungsbeschwerden und den Entscheidungen belegt. Also, schlussfolgernd, wir sind kein Rechtsstaat und auch keine Demokratie mehr. Wir werden, wie hier, von einer kriminellen Elite betrogen, belogen und ausgebeutet.

Nun wollen wir die richterliche Entscheidung!

Manfred Wehrhahn

Unser Rechtsbeistand: Dr. Besau
Dr. Besau

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