Karl-Heinz-Bandosz_Heja-BVB_1-403x400Ich habe mir den § 27 VGG angesehen!

Wir haben einen Rechtsanwalt zur Sache mandatiert!
(1) Die Verwertungsgesellschaft stellt feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen (Verteilungsplan).

(2) Nimmt die Verwertungsgesellschaft Rechte für mehrere Rechtsinhaber gemeinsam wahr, kann sie im Verteilungsplan regeln, dass die Einnahmen aus der Wahrnehmung dieser Rechte unabhängig davon, wer die Rechte eingebracht hat, nach festen Anteilen verteilt werden.

Die festen Regeln sind so ausgestaltet worden, dass sie die Titel in den Chats und soweit Hit-Titel der Manager-Unternehmen, die Großen der Branche bevorzugen, weil man unterstellt, dass diese Titel auch in der Pauschale sich spiegeln würden, was hier aber nicht zutrifft, und die nicht dieser Insider-Szene zugehören, da diese sich auf anderen peripheren Business-Ebenen, hier im Stadion, bedingen müssen aber dort, wie in unserem Fall, beachtenswerte Erfolge feiern können/ konnten und ein Millionenheer von Fans erreichten, wie unser Titel „Heja BVB“ über 40-zig Jahre im Stadion eines Spitzenvereines der Bundesliga zweimal pro Heimspiel eingesetzt wird/wurde, so gehen diese Werte verloren und der Produzent, das Label des Titels leer aus und sich auch nicht in den eben nicht generierenden nachgewiesen Sendeminuten-Aufkommen ausgleichen lässt, da ihnen hierzu der Zugang entsagt ist. Dies halte ich für unverhältnismäßig und ebenso für unangemessen, zumal die eigentlich erzielten Geldwerte verloren und nicht für weitere Produktionen usw. verwendet werden können und diese hier Handelnden finanziell und wirtschaftlich geschwächt werden. So können sich die Manger bzw. die Haifische der Branche, die an der Peripherie Handelnden diese Konkurrenz vom Leib halten! Die einseitige Begünstigung der Erfolgreichen im Mainstream bzw. Business verstößt, meiner Meinung nach, gegen diese aufgestellten einseitig ausgerichteten Regeln, da sie einseitig eine Klientel begünstigen und Wettbewerb verzerrende Wirkung haben.

Die Regeln der GVL berücksichtigen eben nur die Erfolgreichen in der Branche aber nicht die, die in der Peripherie Angesiedelten! Deren Leistungen und Erfolge werden annulliert, missachtet und entwürdigt. Die Regeln dürfen und können nicht einfach eine ganze Klientel, hier Musikdarbietungen im Stadion, pauschal abgerechnet werden, da es schon einen Unterschied macht, ob ein Fußballverein der 3. Liga … oder in der 1. Liga angesiedelt ist. Der BVB hat über 80.000 Steh- und Sitzplätze! Der BVB zahlt an der GEMA zu jedem Heimspiel mehr als 10.000, — €, wovon über 2.000, — der GVL zuflossen sind/zufließen! 2.400.00 Fans erreicht soweit jährlich unser Titel, Evergreen seit über 40-zig Jahre! Dies kommt einen Chats Platz bzw. solchen Wert gleich und muss sich im Regelwerk wiederfinden.

Auch die Behauptung, dass man diese Regeln deswegen so ausgestaltet habe, weil die Erfassung der eingesetzten Titel den Aufwand zur Kostenlast nicht rechtfertige, die einzelnen Musiktitel gering zu wenigen Zuhörern usw. zu vernachlässigen sein, weil dies zu vernachlässigende Werte seien, teilweise begründet aber nicht gängig und widerlegt ist. Es ist einfach und nicht aufwendig eine Playliste zu erstellen, gerade, wenn nur wenige wiederkehrende allerdings nicht den Chats zugehörige Titel häufig vor einen großen Bühne eingesetzt werden. Vielmehr war wegen Mitsingen der Vereinslieder im Stadion der Fans eine öffentliche Veranstaltung gegeben, die selbst nach den Regeln der GEMA und GVL eine Playliste hätte fordern müssen zumal der BVB auch über sein Radion Musiktitel wie das Spiel überträgt!

Die hier unterstellte Annahme, dass in den pauschal abgerechneten Sphären, wie Internetradios, Stadien usw., sich diese erfolgreichen Titel spiegeln würden und das millionenfache Musikrepertoire den einzelnen Musiktitel nur unbedeutend tangiert, mag auch zutreffen, aber eben nur bedingt, aber schon gar nicht in dieser Angelegenheit! soweit hat das Regelwerk unsere Werte zu Unrecht verwehrt und im Regelwerk diese Form der Wertschöpfung vernachlässigt aber wohl er in betrügerischer Absicht uns verweigert! Erfolge, die die Kriterien erfüllen, so dass sie Millionen erreichen und länger und häufiger eingesetzt werden, müssen, gleich auf welcher Ebene sie ihren Erfolge hatten, behandelt werden! Es darf keine Rolle spielen, wo sie ihren Erfolg erringen konnten! Der Erfolg auf allen Ebenen muss lizenziert und die Daten in einer Playliste hierzu erfasst werden! Diesen Wert denen zuzurechnen, die alleine in den Mainstream-Medien ihre Erfolge hatten, ist unfair, ja, betrügerisch, denn es ist nicht ihr Wert und verletzt den Gleichheitsgrundsatz! Regeln müssen auch den Gesetzen folgen! In den Stadien werden überwiegend Fußballlieder eingesetzt und nicht das Musikgenres derer, die hierfür die Lizenzen sich zugeschanzt haben! Auch soweit, dass der hier generierte Erfolg nicht ihrem Genre entspricht/entsprach, eine sehr hohe Hörerschaft von über 80.000 Fans unser Lied in Deutschland größten Stadion zu jedem Heimspiel ca. 30 im Jahr lang diesen Titel zu Kenntnis über 40-zig Jahre zu Gehör bekamen und mitsiegen können und über das Radio und TV verbreitet wurde, so dass dieses Lied Millionen kennen, waren die Lizenzen in ihrer Höhe nicht zu vernachlässigen! Der BVB durfte nicht zur pauschalen Abgeltung veranlasst werden, sondern wegen der öffentlichen Veranstaltung ebenso wegen des Hörer- und Stadion-Umfanges gleichzustellen gegenüber denen, die in der kommerziellen Chat Ebene ihre Erfolge hatten/haben.

Die Analyse!

Die, die in den Mainstream-Medien über ihr Label erfolgreiche Sendeminuten generieren konnten, erhalten aus einem Genre, in dem sie womöglich nie eine Veröffentlichung hatten, deren pauschal eingezogenen Rechte über den Minuten-Geldwert zugeschanzt. Der Berechtigte, der zu seinen vielen anderen, was hier Voraussetzung ist, Veröffentlichungen, soweit mehrfach Tonträger und/oder Downloads medienwirksam hat zum Einsatz in den Mainstream-Medien bringen können und auch im Genre Fußballlied in einem Erstliga-Stadion bzw. Spitzenverein mit einem Vereinslied bzw. Vereinshymne zum Einsatz kam, der erhält zu den in den Mainstream-Medien generierten Sendeminuten-Werten einen allgemeinen Aufschlag aus den Topf der Pauschalen, so dass er halbwegs oder vollständig hierfür indirekt seine geldwerten Lizenzen für dieses Vereinslied erhält. Der Berechtigte aber, der in den Mainstream-Medien nur geringe Sende-Einsätze generieren konnte und/oder nur einmal oder nur im Genre Fußballlieder in Stadien Lieder auf sein Label Kosten aufwendig produziert und im Stadion zu Einsatz bringt, der geht hiernach ungeachtet seines Erfolges, unabhängig der Hörerschaft und wie lange und wie häufig sie sein Lied hören oder mitsiegen, leer aus! Jetzt verstehe ich auch, warum ich über viele Jahre Sendeminuten im Nachweis erhielt, die ich nie habe forcieren können! Mir sollte so der Erfolg im Stadion in Betrug so nach den Regeln der GVL ausgeglichen werden. Nie habe ich aber nur annähernd einen wirklichen Ausgleich erhalten. Jetzt, zur neuen Track bezogenen Datenerfassung und nicht mehr zum LC-Code, werden keine nennenswerte Sendeminuten mehr an mich vergeben, weil es wohl schwieriger ist, daran zu manipulieren. Die Sendeminutenzuweisungen waren über viele Jahre jedweder Logik entzogen und konnten nur manipulativ erfolgt sein! So stellt man Regeln auf, die Wenigen per Gesetz den ganzen Kuchen zuteilen.

Dies beweist, dass sich hier die Major-Labels/Schallplattenfirmen, Musikfirmen sich den Kuchen nach ihren Regeln und Kriterien aufgeteilt haben, weil nur die, die mehrfach und im Mainstream zuhause und erfolgreich sind, die Rosinen selbst fremder Labels/Künstler erhalten. Und sie haben es gewusst, dass sie sich an den Erfolgen der weniger Erfolgreichen in der Branche bereichern, die in der Peripherie ihren Markt suchen. Diese Berechtigten gehen schlicht leer aus, deren Rechte werden nicht wahrgenommen und sie werden finanziell und marktwirtschaftlich geschädigt. Dies nenne ich schlicht Betrug, weil im Wissen, dass man sich an Werten der Andere bereichert und Regeln aufstellt, die dies vollziehen lassen, trotz klar war, dass dort, wo pauschal Lizenzen erhoben wurden, sie nie hierauf einen, wenn überhaupt nur einen geringen und individuellen Anspruch haben können, dass ihnen diese Werte nicht zustehen, sich diese sich selbst zuschanzen. Ebenso war eine Playliste zu führen!

Manfred Wehrhahn