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GVL hat uns um Lizenzen von mehr als 800.000,– € hintergangen!

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Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
Podbielskiallee 64

14195 Berlin

F-0068

Sehr geehrter Herr Löwenberg,

ich habe Ihr Schreiben vom 22.05.2019 zur Kenntnis genommen.

Sie mögen zwar die Vorwürfe strafrechtlicher Vergehen zurück-weisen, aber ich werde nunmehr Strafanzeige bei der Staatsanwalt-schaft Berlin einreichen und die Sache einem Rechtsanwalt übertragen.

Wie immer die Verteilung, durch welche Ihrer Gremien auch immer, von Sendeminuten in den Medien erfolgte oder zur öffentlichen Wiedergabe, hier im Stadion, zu den wiedergegebenen Musiktitel, hier der Titel „Heja BVB“, dies vonstattenging und -geht, erfolgte so im Treue und Glauben. Sie hatten die treuhänderische Pflicht die Zweitverwertungsrechte für uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn wahrzunehmen. Dies war zu allen Zeiten mit angemessenen Mitteln möglich.

Ihr Beruf auf Gesellschaftsverträge, die gerade durch Sie verletzt sind, und den Gesellschafter- und Delegiertenversammlungen, die wohl eher von den Marktmächtigen beseelt scheinen, sind rechtwidrig und haben uns einen finanziellen Schaden von bis zu 1.400.000, — € beschert.

Den Titel „Heja BVB wurde von mehr als 5.000.000 Fans usw. zur öffentlichen Wiedergab ca. über 41 Jahre ca. 60.000.000-mal zu Gehör gebracht. Hundertausende der Fans des BVBs und selbst gegnerische Vereine können den Titel singen!

Der BVB hat zu jedem Heimspiel über 10.000, — € an die GEMA abgeführt, wovon ca. 2.000, — € an GVL-Lizenzen anfielen. Der Titel der Vereinshymne hat indirekt zum Erfolg des BVBs beigetragen. Es handelt sich hier um Fußballspiele und nicht um Musikevents. Folgelogisch kamen nur wenige Musiktitel zum Einsatz. Hier vornehmlich der Titel „Heja BVB“!

Gehen wir davon aus, dass es im Jahr 22 Heimspiele waren, die im Stadion stattfanden, und die GVL hierfür mehr als 40.000, — € im Jahr erhielt! Es muss doch auffallen, dass, wenn eine solche hohe Summe anfällt, hier überprüft hätte werden müssen, wem diese aus den Zweitverwertungs-rechten zustehenden Lizenzgebühren zustehen. 1977 erschien als Single-Vinyl des Titels in einer Auftrage von 20.000 Scheiben, die vorwiegend direkt dem Stadion zugeliefert wurden und dort zum Verkauf angeboten und über den öffentlich Einsatz publiziert wurden und dort auch soweit der Titel in Wiedergabe über die Stadionanlage zu Einsatz kam, um den Verkauf anzukurbeln. Also, seit 1977 wird der Titel im Stadion eingesetzt! Jahre später mit dem Erfolg des Vereins und gewachsenen Popularität des Liedes kamen Compilations/Sampler auf CDs und DVDs und auf zwei CDS, deutsch und englisch, zu einem Buch „BVB-Stadiontour“ auf den Markt. Die Titelrechte zu „Heja BVB“ wurde auch von KONAMI zu ihrer Spielekonsole erworben.

Der Titel „Heja BVB“ ist eine Vereinshymne eines des führenden Fußballvereins in Deutschland. Die Vereinshymne singen selbst Japaner!Scan_20190525_045750

Also, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn haben zu den Zweitverwertungsrechten einen Hit, der über 41 Jahre trotz der BVB hierfür GVL-Lizenzen abführte, was sich uns entzog, aber keinen einzigen Cent erhalten. Die Begünstigten, die in den Gremien der GVL sitzen, haben sich in trügerischer Weise diese Lizenzen selbst zugeschustert, hieran bereichert und uns finanziell geschadet.

Der Schaden liegt zwischen 500.000, — € und ca. 1,000.000, — €! Nehmen wir diese 1.586, — € pro Spiel, die an die GVL geflossen sind zu 22 Heimspielen im Jahr und dies über 40 Jahre macht das 1.400.000, — €!

Das diese Angaben nicht zu ermitteln gewesen sein sollen bzw. dies unangemessen gewesen sei, wo es sicherlich keine Arbeit und kein Aufwand macht, diesen Titel vor ca. 80.000 Berußen Fans ins Stadion Zugehör zu bringen, aufzuzeigen, belegt gerade, den strafrechtlichen Aspekt. Wenn ein Lied die Spatzen es von den Dächern pfeifen, kann man auch ermitteln, wo sie ihn gehört haben. Selbst im Nachhinein, ließe sich ermitteln, dass der Titel „Heja BVB“ jedes Mal im Stadion wenigstens einmal gespielt wurde. Es gibt eben Beweise und Belege!

Der Gipfel Ihrer Unverfrorenheit ist, dass Sie uns aufgeben, uns, was Sie spätestens jetzt hätte im treuhänderischen Auftrag tun müssen, an die Berechtigten Gruppe bezüglich einer Änderung Ihrer Vereinsregeln wenden sollen.

Nein, es war immer Ihre Aufgabe und Ihr Auftrag treuhänderisch unsere Zweitverwertungsrechte gerade dort, wo die Musikmafia nicht den Markt beherrscht, dort, wo wir auch nicht in Kenntnis des Erfolges stehen, unsere Rechte wahrzunehmen und nicht, dass Sie unsere geldwerten Rechte sich selbst zuschanzen! Ich habe immer Zweifel an der ordnungsgemäßen Zuteilung zur Gewähr der Sendeminuten in der Vergangenheit gehabt. Ich habe seit 1977 die von Ihnen ausgeschütteten Sendeminuten-Abrechnungen vorliegen. Sie standen häufig überhaupt nicht mit meinem damaligen Markthandeln im Einklang, sondern wichen extrem davon ab.

Zu jeder Zeit war die Erstellung einer Playliste zu den Musiktiteleinsätzen im Stadion möglich und angemessen wie verhältnismäßig. Sie unterbinden so den Erfolg mit den Major Unternehmen in Konkurrenz stehenden kleinen Musikunternehmen und Labeln, die auf alternativen Plattformen und Medien ausweichen aber wegen dieser Pauschale den Majors zuspielen. Der Kuchen der Sendeminuten haben sich die Majors unter ihres gleichen aufgeteilt, so hat es den Anschein! Die Nichterfassung der Musikeinsätze im Stadion des BVBs hat uns einen nicht zu rechtfertigen und nicht hinnehmbaren finanziellen Schaden verursacht, an dem sich andere im Business bereichert haben.

Ihre Argumente, dass hier nicht mit angemessenen Mitteln die Ansprüche zu ermitteln waren, bezieht sich auf rechtwidrige Bezüge irgendwelcher Gremien Ihres Hauses, die eben den Schaden auch nicht rechtfertigen hätten dürfen, sondern bezeugen sie so gerade ihr strafbares Handeln!

In der nunmehr Ihnen zur Kenntnis gelangte Erfolgsserie des Lieder „Heja BVB“ erwarten wir, dass Sie uns zu den gegenwärtigen und zukünftigen zur den öffentlichen Wiedergaben des Titels uns unsere Zeitverwertungsgerecht gesichert und gewahrt bleiben. Die aus der Vergangenheit uns vorenthaltenen Entgelte werden wir nunmehr einklagen!

Das Vergleichsangebot nehmen wir auch hiermit zurück!

In Anlage erhalten Sie eine Exceltabelle, in der die Werte veränderbar sind und den realistischen Gegebenheit gemäß angepasst werden können.

Weiter erklärt Herr Arz, dass er Ihnen eine Software erstellen könne, die einfach die Daten zur öffentlichen Wiedergabe zeitnah zumutbar für den Veranstalter übers Internet Ihnen zuliefert, so dass auch hier vom BVB die eingesetzten Titel Ihnen zugehen und soweit Berücksichtigung finden. Sie wollten nie, dass diese Daten überhaupt erfasst würden, weil es überhaupt keine vernünftigen Gründe gibt, warum man diese Playliste nicht hätte fertigen können! Im Formular der GEMA wird gerade das Erstellen einer Playliste gefordert. Warum in diesem Falle nicht! Selbst wenn hier ein Mischverhältnis vorlag, weil teilweise ein Radiosender zugeschaltet wurde, mithin die Musiktitel nicht erfasst werden konnten, so hätte aber dennoch der Titel, der ja selbst vom BVB über die Anlage eingespielt wurde, angegeben werden müssen!

Sollten Sie doch noch an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein, erwarten wir Ihr Angebot der Regulierung bis zum 31.05.2019!

Manfred Wehrhahn

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